Drohnen Gesetz: So ist der Gebrauch von Drohnen geregelt.

Seit April 2017 gibt es in der Luftverkehrs-Ordnung für den Betrieb von Drohnen / Quadrocopter / Multicopter in Deutschland eindeutige Bestimmungen / Vorschriften, die die Verwendung von UAV's (unmanned aerial vehicle), also unbemannte Fluggeräte, regeln.

Wesentliche Regeln

Kennzeichnungspflicht:

Alle Drohnen / Fluggeräte ab einer Startmasse von mehr als 0,25 kg müssen mit einer feuerfesten Plakette, dem Drohnen-Kennzeichen, ausgestattet sein. Diese muss an gut sichtbarer Stelle angebracht sein und den Namen sowie die Anschrift des Eigentümers beinhalten. So kann dieser im Schadensfall festgestellt werden.

Versicherungspflicht:

Grundsätzlich besteht eine Versicherungspflicht für das Fliegen mit Drohnen (UAV's). Dabei ist es egal ob das Fliegen privaten oder gewerblichen Zwecken dient. Die private Haftpflichtversicherung deckt meistens die Schäden nicht ab. Deshalb muss für Drohnen eine zusätzliche Haftpflichtversicherung, auch gerne als Drohnen-Versicherung bezeichnet, abgeschlossen werden. Der Abschluss der Versicherung sollte sinnvollerweise vor dem ersten Flug erfolgen, um ab dem ersten Tag abgesichert zu sein.

Mindestalter:

Für den Drohnen-Piloten ist ab einem Startgewicht von 2 Kilogramm ein Mindestalter von 16 Jahren vorgeschrieben (und natürlich der erforderliche Kenntnisnachweis).

Diese Vorgaben / Verbote sind einzuhalten!

Pflicht des Ausweichens:

  • Es besteht für Drohnen-Piloten eine Ausweichpflicht gegenüber bemannten Luftfahrzeugen sowie Freiballonen.

Ein Sicherheitsabstand von mindestens 100 Meter muss eingehalten werden zu:

  • Bahnanlagen, Bundesstraßen und Bundeswasserstraßen.
  • Menschenansammlungen
  • Sensiblen Bereichen wie z. B. Einsatzorte von Rettungskräften oder Polizei, Unfall- und Unglücksorten, Katastrophengebieten oder anderen Einsatzgebieten von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS).
  • Krankenhäusern
  • Industrieanlagen
  • Justizvollzugsanstalten
  • Militärischen Anlagen und Bereiche
  • Anlagen zur Energiegewinnung und -verteilung (Windanlagen, Kraftwerke Umspannwerke etc.)
  • Verfassungsorgane, Einrichtungen von Bundes- und Landesbehörden

 Grundsätzlich verboten ist das:

  • Überfliegen von Naturschutzgebieten.
  • Überfliegen von Wohngrundstücken. Sobald die Startmasse der Drohne, wie zum Beispiel einer DJI Phantom, mehr als 0,25 kg beträgt oder die Drohne oder seine Ausrüstung in der Lage sind, optische, akustische oder Funksignale zu empfangen, zu übertragen oder aufzuzeichnen. Ausnahme: Der durch den Einsatz über dem jeweiligen Wohngrundstück in seinen Rechten Betroffene stimmt dem Überflug ausdrücklich zu.
  • Fliegen bei Nacht (Aufstiegserlaubnis erforderlich).
  • Das Fliegen in Kontrollzonen höher als 50 Meter über Grund.
  • Das Fliegen innerhalb von einem Radius von 1,5 km zu Flugplätzen / Flughäfen.
  • Das Fliegen einer Drohne mit einer Startmasse über 5 kg ohne erforderliche Ausnahmegenehmigung.
  • Das Fliegen außerhalb der Sichtweite.

Kenntnisnachweis (Drohnen-Führerschein):

Dieser ist für Drohnen ab einer Startmasse von 2 kg erforderlich, gilt in der Regel 5 Jahre und muss über eine anerkannte Prüfungsstelle erfolgen. Der Kenntnisnachweis gilt für die private wie auch für die gewerbliche Nutzung.

Verwendung von Videobrillen:

Flüge mit Drohnen unter Verwendung einer Videobrille sind erlaubt, wenn sie bis zu einer Höhe von 30 Metern stattfinden und die Drohne nicht schwerer als 0,25 kg ist oder eine weitere Person die Drohne ständig in Sichtweite hat und in der Lage ist, den Drohnen-Piloten auf Gefahren hinzuweisen. Dies gilt als Betrieb innerhalb der Sichtweite des Piloten / Steuerers.

Die maximale Flughöhe von Drohnen (UAV's) über Grund ist auf 100 Meter begrenzt. Ausnahmen bestehen zum Teil für ausgewiesene Gelände (zum Betrieb von Flugmodellen), für die eine allgemeine Erlaubnis erteilt wurde (z. B. Modellflug-Vereine).

Flugverbotszonen

Wer sich nicht sicher ist wo er mit seiner Drohne fliegen darf, dem stehen einige hilfreiche Apps zur Verfügung – zum Beispiel die Drohnen-App von der Deutschen Flugsicherung (DFS). Interaktives Kartenmaterial, von der DFS und amtlichen Quellen, zeigt dem Drohnen-Piloten die für seine Umgebung zu beachtenden Regeln und Gebiete, die nicht oder nur eingeschränkt überflogen werden dürfen.

Aufstiegserlaubnis / Aufstiegsgenehmigung

Es ist zu beachten, dass hierfür ein Antrag bei der zuständigen Behörde (Landesluftfahrtbehörde) gestellt werden muss, welcher für gewerbliche wie private Drohnen erforderlich ist.

Die Genehmigung wird unter anderem erforderlich, wenn die Drohne (unbemanntes Luftfahrzeug) ein Startgewicht von mehr als 5 kg aufweist.

Ebenfalls wird sie benötigt, wenn ein Luftraum bei Nacht beflogen, oder eine Flughöhe von 100 Meter überschritten werden soll. Die gültige Erlaubnis, wie auch der Kenntnisnachweis, muss beim Flug mitgeführt werden, damit diese bei Aufforderung vorgelegt werden kann.

Ans Herz sei gelegt:

Auch wer nur kleine Drohnen unter 2 kg Gewicht und nur zur privaten Nutzung fliegen möchte, sollte sich grundsätzlich vertraut machen mit:

  • Den Regeln / dem gültigen Recht im Flugverkehr
  • Dem Fliegen von Drohnen (erlaubte / gesperrte Bereiche)
  • Der Rechtslage (wie Versicherungspflicht)
  • u. s. w.

Für geplante Flüge mit Ihrem Fluggerät im Ausland informieren Sie sich bitte rechtzeitig über die örtlichen Bestimmungen des jeweiligen Landes. In anderen Ländern gelten oft andere Regeln beziehungsweise Gesetze, welche bei Nichteinhaltung zu empfindlichen Strafen führen können!

Wir weisen darauf hin, dass es sich hier in dieser Darstellung nicht um die vollständige Auflistung der Genehmigungen und Vorschriften für die Nutzung von Multicoptern und Drohnen handelt, sondern lediglich als kleine Übersicht zu den wichtigsten Punkten dienen soll.

Detailliertere Informationen erhalten Sie beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI).


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