Ab 2 Kilo ist Drohnenführerschein Pflicht

Diese Verordnung gilt für gewerbliche und auch private Einsätze. Copter und Drohnen boomen. Auch Unfälle mit Drohnen haben zugenommen. Der Gesetzgeber verlangt deshalb seit 1. Oktober einen sogenannten Kenntnisnachweis gemäß Luftverkehrsordnung (LuftVO §21) – umgangssprachlich besser als Drohnenführerschein bekannt.

Entscheidendes Kriterium für die Führerscheinpflicht ist die maximale Startmasse: Sobald zwei Kilo insgesamt überschritten werden, geht es nicht ohne Nachweis. Der Schulungslehrplan reicht von den rechtlichen Grundlagen über Flugphysik bis zu Notfallmanövern im Ernstfall. Auf Wunsch werden auch praktische Flugerfahrungen vermittelt. Die Schulungen und Prüfungen werden z.B. in Kooperation mit der DEKRA Aviation durchgeführt, um ein flächendeckendes Angebot bundesweit sicherzustellen.

Aktuelle Schulungsstandorte sind u.a.: Berlin, Braunschweig, Dortmund, Hamburg, Köln, Leipzig, Mörfelden-Walldorf, München, Nürnberg, Saarbrücken und Weinsberg.

 

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  • Erste Schulungen angelaufen...

    Die ersten Schulungen & Prüfungen | UAV Kenntnisnachweis nach §21d LuftVO haben inzwischen stattgefunden. Wir gratulieren allen Teilnehmern zu der am 22.09. in Weinsberg (Heilbronn) erfolgreich absolvierten Prüfung!
    Weitere Standorte und Termine findet ihr hier https://droneparts.de/service/flugtraining-flightacademy/