Die erste C1-Zertifizierung – für "DJI Mavic 3"-Reihe

Laut EU Drohnen-Gesetz 2021 müssen alle Copter Modelle einer sogenannten CE-Klasse zugeordnet werden, welche bestimmt, wo und wie geflogen werden darf. Wer seither eine Drohne kaufen wollte, stieß hier allerdings auf eine ungewöhnliche Sitzation, da bislang noch kein Hersteller eine Klassifizierung für seine Drohnen erhalten hatte.

DJI hat nun, nach eigenen Angaben als erster Drohnenhersteller weltweit, eine C1-Zertifizierung für seine "Mavic 3"-Reihe erhalten.

Somit erfüllt die "DJI Mavic 3"-Reihe die folgenden Kriterien:

  • Der neue Geräuschgrenzwert von 83db wird eingehalten.
  • Wenn der "ActiveTrack Intelligent Flight Mode" zum Filmen von Personen oder Objekten verwendet wird, ist der Abstand zur Person/zum Objekt auf 50 m begrenzt. Über 50 m hinaus wird ActiveTrack deaktiviert.
  • Hilfs-LEDs werden während des Fluges automatisch ein- oder ausgeschaltet.
  • LEDs an den vorderen Auslegern der Drohne blinken standardmäßig für die Dauer des Einschaltens der Drohne.

Das C1-Zertifikat für die Mavic-3-Reihe erfordert ein Update auf die C1-konforme Firmware. Der Aufwand lohnt sich, denn die Nutzer können nun in der neuen offenen Kategorie A1 fliegen und müssen nicht mehr die A2-Prüfung absolvieren.

Für die Drohnenklasse C1 bedeutet dies:

  • Es darf in der Kategorie OPEN in der Unterkategorie A1 geflogen werden, also auch in der Nähe von unbeteiligten Menschen (nicht oder nur kurz über Menschenansammlungen).
    Es darf auch in Wohngebieten und über Gewerbegrundstücken geflogen werden.
    Für das Fliegen über Wohngrundstücken muss die Genehmigung des Eigentümers eingeholt werden!
  • Pilot muss Gebrauchsanweisung lesen.
  • Pilot muss nur den EU-Kompetenznachweis (Online-Training und Online-Test/Prüfung) absolviert haben.
  • Pilot muss sich registrieren und seine elektronische Registriernummer (e-ID) mittels Plakette auf der Drohne anbringen.
  • Für die Drohne muss eine gültige Haftpflichtversicherung bestehen.
  • Flugverbotszonen sind zu beachten!


Als Drohnenpilot haben Sie also mehr Freiheit in Umgebungen zu fliegen, die ihnen ohne C1-Zertifikat bisher verwehrt oder nur mit einer Sondergenehmigung zugänglich waren.

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