Drohnen-Plakette und Kennzeichnungspflicht

Anforderungen zur Kennzeichnung von Drohnen.

Die Drohnen-Verordnung enthält eine Vielzahl von Regeln und Vorgaben zum Betrieb bzw. zur Verwendung von Drohnen (unbemannte Luftfahrtsysteme) wie beispielsweise die Drohnen-Versicherung.

Es gibt jedoch noch weitere Vorgaben, die erfüllt sein wollen - z. B. Thema Drohnen-Plakette!

Gesetzlich vorgeschrieben ist auch die Kennzeichnungspflicht mit einer sogenannten Drohnen-Plakette, somit also Pflicht. Die Begrifflichkeiten reichen hier von Drohnen-Plakette, Drohnen-Kennzeichen etc. Diese gilt grundsätzlich ab einem bestimmten Gewicht und unterscheidet nicht zwischen privater oder gewerblicher Verwendung / Nutzung der Drohne.

Für diese gibt es natürlich auch entsprechende Vorgaben wie:

  • Beschaffenheit
  • Beschriftung
  • Anbringung


Beschaffenheit

Gerät die Drohne durch einen Absturz oder einem anderen technischen Defekt in Brand, so muss die Drohnen-Plakette nach diesem Ereignis noch immer lesbar bzw. die Anschrift erkennbar sein. Dies ist für die Abwicklung in einem Schadensfall unerlässlich bzw. vereinfacht das die Schadensregulierung!

Die Plakette muss verschiedene Vorgaben erfüllen. Zum einen muss sie
feuer- / hitzebeständig sein und zum anderen aus nicht-ferromagnetisierbarem Aluminium bestehen. Dies verhindert eine ungewollte Störung der elektronischen Komponenten. Das Aluminium ist in der Regel eloxiert, was die Witterungsbeständigkeit erhöht.

Auf eine Kennzeichnung aus anderen Metallen sollte verzichtet werden, da sie Sensoren, Kompass u. s. w. stören können und damit ein sicherer Flug nicht mehr gewährleistet ist.

Die wenigen Gramm Gewicht der Plakette beeinflussen nicht die Flugeigenschaften und die abgerundeten / entgrateten Kanten beugen einer Verletzungsgefahr vor.

Beschriftung

Die Plakette ist ähnlich einem KFZ-Nummernschild und dient zur Identifikation des Eigentümers. Die Beschriftung der Plakette muss zwingend den Namen und die Adresse des Eigentümers enthalten. Diese kann auch je nach verfügbarem Platz zusätzlich (individuell) die Telefonnummer enthalten. Die Bearbeitung der Aluminium-Plakette erfolgt über eine Lasergravur. Mit diese Bearbeitungsmethode lassen sich Buchstaben, trotz kleiner Schriftgröße, gestochen scharf bewerkstelligen.

Auch gibt es mittlerweile Anbieter von Drohnen-Plaketten, die einen individuellen QR-Code auf dem Kennzeichen aufbringen. Hieraus entstehen viele weitere Möglichkeiten und mehr Platz für zusätzliche Informationen wie:

  • Beliebige PFD-Dateien können in Form eines QR-Codes abgebildet werden. Der Inhalt könnte zum Beispiel der Kenntnisnachweis oder eine Aufstiegsgenehmigung sein.
  • Direkte Kontaktaufnahme durch die im QR-Code hinterlegte E-Mail-Adresse.
  • Verlinkung zu einer Webseite um weitere Infos zum Betreiber / Unternehmen zu erhalten.
  • u. v. m.


Anbringung

Die Plakette muss gut sichtbar und dauerhaft angebracht sein. Natürlich muss darauf geachtet werden, dass bei der Positionierung keine Sensoren verdeckt beziehungsweise beeinträchtigt werden.

Da es die Drohnen-Plaketten in unterschiedlichen Größen und Farben gibt, ist man in der Gestaltung recht flexibel.

Die feuerfesten Kennzeichen sind mit einem Klebestreifen versehen und lassen sich so schnell und dauerhaft anbringen. Da die Plaketten - wie bereits erwähnt - aus Aluminium bestehen, sollte zur Befestigung eine ebene Fläche ausgewählt werden. Dies ist zwar nicht zwingend, da diese sich in der Regel leicht biegen lassen, jedoch vereinfacht es die Positionierung erheblich.

Wer ist wann zu einem Drohnen-Kennzeichen / einer Drohnen-Plakette verpflichtet?

Jeder Copter-Pilot, dessen Drohne als Abfluggewicht (Startmasse) 250 Gramm und mehr auf die Waage bringt!

Zur Anbringung verpflichtet sind Drohnen-Piloten zahlreicher auf dem Markt erhältlichen und befindlichen Copter-Modelle wie z. B.:

  • DJI Phantom 4
  • DJI Mavic
  • DJI Mavic Pro
  • DJI Inspire
  • DJI Spark


Selbstverständlich gilt diese Vorgabe nicht nur für Flugmodelle von DJI, sondern auch für andere Hersteller wie Yuneec, SwellPro, Parrot, Jamara, Walkera und weitere.

Drohnen-Plaketten sind in der Beschaffung relativ günstig. Bei diversen Anbietern von Drohnen bekommt man diese beim Kauf einer Drohne oft umsonst dazu.

Fazit:

Da die Plakette also ab einem Gewicht von 250 Gramm eine gesetzliche Vorgabe ist, sollte man dies beherzigen.

Somit ist man im Fall der Fälle auf der sicheren Seite!

 

 

 

 

 
 

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