Eingetragene Kreisjagdvereine, Jägervereinigungen auf Kreisebene oder eingetragene Jungwildrettungsvereine können noch bis 1. September 2022 Anträge auf Förderung zur Wildtier- Kitzrettung mit Hilfe von Drohnen stellen.
Ab sofort bietet die DWR (Deutsche Wildtierrettung) unter der E-Mail-Adresse foerdermittel@deutsche-wildtierrettung.de Beratung und Hilfe bei der Beantragung der Fördermittel an.
Die Förderrichtlinien des Bundes kurz zusammengefasst:
Förderfähig sind Drohnen mit Wärmebildkamera und Home-Return-Funktion ab einer Akkulaufzeit von mindestens 20 Minuten. Gerne genutzt werden beispielsweise die DJI Mavic 2 Enterprise Advanced oder auch das Vergleichsmodel Autel Evo II DUAL 640T. Informationen zur Mavic finden Sie hier, nähere Informationen zur Autel hier. Wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot und stehen bei offenen Fragen jeder Zeit zur Verfügung!
Der Förderzuschuss beträgt 60 % des Anschaffungspreises, höchstens jedoch 4.000 € pro Drohne. Je Verein können bis zu zwei Drohnen gefördert werden. Auf den Antrag auf Förderung bei der BLE (Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung) folgt der Bewilligungsbescheid. Liegt dieser vor, dürfen die Copter angeschafft werden.