Fördermittel 2023 für die Beschaffung von Drohnen zur Rehkitzrettung

Antragsberechtigt sind eingetragene Kreisjagdvereine, Jägervereinigungen auf Kreisebene in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins oder andere eingetragene Vereine auf regionaler oder lokaler Ebene, zu deren Aufgaben die Pflege und Förderung des Jagdwesens oder die Rettung von Wildtieren, vorrangig von Rehkitzen, bei der Wiesenmahd (sog. Kitzrettungsvereine) gehört.

Ab sofort bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) Informationen zur Beantragung der Fördermittel an.

Die Förderrichtlinien des Bundes kurz zusammengefasst:

Förderfähig sind Drohnen mit Wärmebildkamera und Home-Return-Funktion ab einer Akkulaufzeit von mindestens 20 Minuten. Gerne genutzt werden beispielsweise die DJI Mavic 2 Enterprise Advanced oder auch das Vergleichsmodel Autel EVO 2 DUAL 640T, sowie die neue DJI Mavic 3 Thermal. Informationen zur den Drohnen finden Sie hier. Wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot und stehen bei offenen Fragen jeder Zeit zur Verfügung!

Der Förderzuschuss beträgt 60 % des Anschaffungspreises, höchstens jedoch 4.000 € pro Drohne. Je Verein können bis zu zwei Drohnen gefördert werden. Auf den Antrag auf Förderung bei der BLE (Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung) folgt der Bewilligungsbescheid. Liegt dieser vor, können die Copter angeschafft werden.

Hintergrund
Die Fördermaßnahme zur Anschaffung von Drohnen mit Wärmebildkameras zur Rehkitzrettung des BMEL im Jahr 2021 und 2022 verlief sehr erfolgreich - es zeigte sich ein großes Interesse an der Maßnahme. Dabei wurden 707 Drohnen im Jahr 2021 und 471 Drohnen im Jahr 2022 mit Mitteln des Bundes gefördert

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