Fördermittel 2025 für die Beschaffung von Drohnen zur Rehkitzrettung vom BMEL beschlossen

In Kürze

  • Fördertopf 2025: 1.500.000 €
  • Förderung bis zu 60 %, maximal 4.000 € pro Drohne
  • Anträge können bis einschließlich 17.06.2025 (23:59:00) gestellt werden
  • Antragstellung mit TAN-Verfahren
  • Förderung einer einzigen Drohne pro Antragstellenden


Antragsberechtigt sind eingetragene Kreisjagdvereine, Jägervereinigungen auf Kreisebene in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins oder andere eingetragene Vereine auf regionaler oder lokaler Ebene, zu deren Aufgaben die Pflege und Förderung des Jagdwesens oder die Rettung von Wildtieren, vorrangig von Rehkitzen, bei der Wiesenmahd (sog. Kitzrettungsvereine) gehört.

Update 25.03.2025

Die Beantragung beim BLE ist jetzt möglich.
Hier der direkte Link zum Förderportal.

Ausführliche Informationen finden Sie auf der Webseite der BLE.

Die Förderrichtlinien des Bundes kurz zusammengefasst:

Förderfähig sind Drohnen mit Wärmebildkamera und Home-Return-Funktion ab einer Akkulaufzeit von mindestens 20 Minuten. Gerne genutzt wird beispielsweise die DJI Mavic 3 Enterprise Thermal oder auch die DJI Matrice 30T. Neu hinzugekommen ist jetzt die DJI Matrice 4T. Informationen zur den Drohnen finden Sie hier. Wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot und stehen bei offenen Fragen jeder Zeit zur Verfügung!

Der Förderzuschuss beträgt 60 % des Anschaffungspreises, höchstens jedoch 4.000 € pro Drohne. Je Verein kann nur eine Drohne gefördert werden. Auf den Antrag auf Förderung bei der BLE (Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung) folgt der Bewilligungsbescheid. Liegt dieser vor, können die Copter angeschafft werden.

Hintergrund
Die Fördermaßnahme zur Anschaffung von Drohnen mit Wärmebildkameras zur Rehkitzrettung des BLE im Jahr 2021, 2022, 2023 und 2024 verlief sehr erfolgreich - es zeigte sich ein großes Interesse an der Maßnahme. Insgesamt wurden seit Programmstart im Jahr 2021 2.446 Drohnen gefördert.

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