Drohnen Versicherung: Infos und worauf Sie achten müssen

Eine Frage stellt sich neuen Drohnen-Piloten immer wieder: Muss ich meine Drohne versichern bzw. ist es wirklich Pflicht? Die Frage kann ganz einfach beantwortet werden: Ja!

Definition Luftfahrzeug

Eine Drohne ist nach dem Luftverkehrsgesetz (LuftVG) §1, Absatz 2, ein Luftfahrzeug, welches als Flugmodell untergliedert ist und unterliegt somit der Versicherungspflicht. Hierbei ist die Definition der Begrifflichkeiten wie Drohne, Quadrocopter, Multicopter und UAV etc. unerheblich. 

 

Versicherungspflicht

Nach §43, Absatz 2, des Luftverkehrsgesetzes ist jeder Halter zur Deckung seiner Haftung auf Schadensersatz gesetzlich verpflichtet und somit im Besitz einer Haftpflichtversicherung (Drohnen-Versicherung) zu sein. Sind Land oder Bund Halter des Luftfahrzeuges, dann sind diese von der Regel ausgenommen.

Die Versicherungspflicht unterscheidet nicht zwischen gewerblicher oder privater Nutzung, Modell oder Gewichtsklasse. Die Versicherungspflicht besteht grundsätzlich, jedoch ist die Anwendung / der Einsatzbereich wichtig.

Für Fluggeräte zur privaten Nutzung (Freizeit- und Sportzwecke) wird eine private Drohnen-Haftpflichtversicherung benötigt. Das Fluggerät darf nicht zu gewerblichen Zwecken eingesetzt werden! Vorsicht ist geboten, denn auch ein Freundschaftsdienst kann schnell zu einer kommerziellen Anwendung werden und nicht mehr durch die private Drohnenversicherung abgedeckt sein. Fluggeräte zur gewerblichen Nutzung gelten als UAV und bedürfen einer gewerblichen Drohnenhaftpflichtversicherung!

Drohnen Versicherung

Während es früher noch relativ wenig Anbieter für Drohnen-Versicherungen bzw. Haftpflichtversicherungen gab, ist das Angebot wie auch die Beliebtheit dieser Fluggeräte deutlich gestiegen.

 

Ein empfehlenswerter Anbieter ist hier versichertedrohne.de mit Angeboten für Privatpiloten ab 32,76€/Jahr inklusive Privathaftpflicht und Gewerbetarifen ab 100€/Jahr. Sondertarife wie gewerbliche BOS oder Agrar-Drohnen Versicherungen sind ebenfalls buchbar.

 

Alternativ können Sie auch verschiedene Vergleichsportale nutzen, um einen den passendenTarif für sich zu finden.

Da diese sich jedoch in ihrem Umfang zum Teil stark unterscheiden, sollte man sich gegebenenfalls im Vorfeld entsprechende Gedanken machen über einige Punkte wie zum Beispiel:

  • Höhe der Deckungssumme
  • Menge der zu versichernden Flugsysteme
  • Selbstbeteiligung
  • Geltungsbereich (abgedeckte Länder)
  • Anzahl versicherter Piloten / Steuerer
  • Max. Startgewicht Drohne
  • Steuerung per Tablet oder Smartphone
  • Coming Home (automatische Rückholfunktion)
  • Leihmodelle
  • Gefährdungshaftung
  • Teilnahme an Wettbewerben und Indoor-Flügen
  • FPV-Flug und Wildfliegen
  • Flüge mit Foto- und Videoaufnahmen

 

Höhe der Deckungssumme

Hier variieren die Deckungssummen der Anbieter mehrheitlich zwischen 1 Millionen und 10 Millionen Euro, teilweise aber bereits auch schon bis 50 Millionen. Die Höhe der Deckungssumme sollte in Abhängigkeit der Jahresprämie verglichen / betrachtet werden. Oft sind jedoch die Differenzen zwischen den Jahresprämien zu den Deckungssummen verhältnismäßig gering, sodass sich der Abschluss im Rahmen einer höheren Deckungssumme anbietet.

Grundsätzlich sollte die Deckungssumme der Haftpflichtversicherung nicht zu niedrig gewählt werden, da Schäden zum Teil doch recht schnell in die Millionen gehen können und man am Ende an der falschen Stelle gespart hat. Denn für alles was über die Deckungssumme der Haftpflichtversicherung geht, haftet der Versicherungsnehmer mit seinem Privatvermögen!

Menge der zu versichernden Flugsysteme

Da Drohnen / Multicopter immer günstiger und leistungsfähiger werden, geht der Trend zur Zweit- oder Dritt-Drohne. Auch hier unterscheiden sich Versicherungen in ihren Angeboten. Bei einigen Versicherern ist nur die eigene Drohne, also nur ein Fluggerät versichert, währende andere Anbieter die Anzahl der versicherten Drohnen mit "unbegrenzt" anbietet. Von daher sollte man sich, wenn man mehrere Drohnen besitzt / fliegt, genau informieren.

Selbstbeteiligung

Die Frage zur Selbstbeteiligung kann man pauschal so nicht beantworten, da diese Entscheidung jeder für sich treffen muss. Es gibt bereits sehr gute und umfangreiche Tarife ohne Selbstbeteiligung.

Geltungsbereich (abgedeckte Länder)

Der Geltungsbereich gibt an, in welchen Ländern die Versicherung im Schadensfall eintritt. Dieser wird in der Regel mit Europa oder weltweit angegeben. Bei "weltweiter Deckung" ist jedoch auf Ausnahmen zu achten.

In den meisten Versicherungsangeboten sind US-Gebiete / Territorien ausgeklammert. Fliegt man dennoch in einem Land, welches nicht im Versicherungsumfang gelistet ist, dann haftet man persönlich für Schäden. Auch sind strafrechtliche Konsequenzen nicht ausgeschlossen. Beim Abschluss einer Drohnen Haftpflicht ist auch im Vorfeld zu klären, ob der Versicherungsumfang die private und / oder die gewerbliche Nutzung umfasst.

Anzahl versicherter Piloten / Steuerer

Mit dieser Option besteht die Möglichkeit die Anzahl der Piloten / Steuerer zu versichern. Auch hier hat man wieder die Qual der Wahl und kann sich entscheiden zwischen:

  • Nur der Versicherungsnehmer (kein weiterer Pilot / Steuerer).
  • Der Versicherungsnehmer inklusive Familienmitglieder.
  • Der Versicherungsnehmer plus weitere Piloten / Steuerer (unbegrenzt).

Max. Startgewicht Drohne

Bei der privaten Haftpflichtversicherung sollte auch das maximale Startgewicht der Drohne berücksichtigt werden. Als kleine Veranschaulichung hier gängige Drohnen nach Gewicht gelistet.

 

Viele Versicherer bieten bereits eine private Haftpflichtversicherung für Fluggeräte bis zu 5 kg an.

Steuerung per Tablet oder Smartphone

Viele Drohnen-Modelle lassen sich nicht nur mit der eigenen Fernsteuerung, sondern auch durch diverse Apps mit einem Tablet oder einem Smartphone fliegen. Bei Anwendung dieser Flugsteuerung muss gewährleistet sein, dass diese Form der Drohnen-Steuerung mitversichert ist.

Coming Home (automatische Rückholfunktion)

Diese Funktion wird auch als Return-to-Home bezeichnet und stellt einen autonomen Flugbetrieb dar – dieser muss den gesetzlichen Vorgaben entsprechen (Flug auf Sicht). Die Abdeckung der Funktion sollte in der Versicherung ebenfalls enthalten sein.

Leihmodelle

Die Vielfalt an Drohnen hat über die Jahre deutlich zugenommen und manch Copter-Pilot möchte gerne mal ein anderes Modell fliegen, ohne dies kaufen zu müssen.

 

Hier bieten sich professionelle Drohnen-Verleiher an, welche Ihre Leihgeräte i.d.R. bei Spezialversicherern versichert haben, welche auch den Verleih der Drohne mit abdecken, so dass der Mieter der Leih-Drohne immer angemessen versichert ist. Ist im Mietvertrag eine Versicherung jedoch nicht inbegriffen, so sollte der Mieter der Drohne vor dem Flug mit seiner privaten Haftpflichtversicherung abklären, ob diese für etwaige Schäden durch die Nutzung der Drohne aufkommt.

Gefährdungshaftung

Zwingend sollte in der Drohnenversicherung die Gefährdungshaftung enthalten sein. Es gibt Situationen, bei denen es zu Schäden kommt, die man nicht beeinflussen kann (z. B. technische Defekt oder äußere Umstände). Im §33 des Luftverkehrsgesetzes ist klar definiert, dass für Schäden, die beim Betrieb eines Luftfahrzeuges entstehen, gehaftet werden muss – unabhängig ob durch Eigenverschulden oder nicht. Kurz – der Pilot haftet immer, auch wenn sich der Unfall bzw. Schaden unverschuldet ergeben hat.

Teilnahme an Wettbewerben und Indoor-Flügen

Wer einen Indoor-Flug oder die Teilnahme an Wettbewerben plant, sollte auf die entsprechende Klausel im Versicherungsinhalt achten (mitversichert oder nicht).

FPV-Flug und Wildfliegen

Viele Versicherungen schließen das Fliegen z. B. mit einer Videobrille aus oder lassen diese in Ihrem Versicherungsumfang nur bedingt zu. Beim FPV-Flug muss eine zweite Person (Spotter) den Flug beobachten und bei Gefahren eingreifen können. Dies erfolgt entweder über die direkte Warnung des Piloten / Steuerers oder, abhängig vom System, über eine zweite Fernsteuerung. Aber auch hier gilt Vorsicht. Oft ist ein Passus wie "unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen" vorhanden. Wenn man sich um die Bedeutung nicht sicher ist, dann sollte man sich im Vorfeld entsprechend erkundigen!

Das Wildfliegen beschreibt das Fliegen außerhalb von ausgewiesenen Flug- bzw. Modellsportplätzen. Wer also auf einer großen Wiese fliegt, fliegt möglicherweise ohne Versicherungsschutz. Hierauf sollte also unbedingt geachtet werden – auch wieder Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen.

Flüge mit Foto- und Videoaufnahmen

Bei den meisten Tarifen der Versicherungen ist die Option Video- / Fotoflüge bereits mitversichert, jedoch gibt es teilweise gravierende Unterschiede, auf die geachtet werden sollte.

Grundsätzlich müssen die Datenschutzbestimmungen beachtet werden! Menschenansammlungen oder Personen ohne ausdrückliche Erlaubnis / Genehmigung zu filmen oder zu fotografieren ist auf das Strengste verboten. Dasselbe gilt für die Veröffentlichung des aufgenommenen Materials! Manche Versicherungsangebote untersagen zum Beispiel auch die Veröffentlichung auf YouTube, sobald eine Werbeeinblendung eingebunden ist. Aus privater wird somit kommerzielle Nutzung.

Nach Versicherungsabschluss

Der Versicherungsnehmer erhält in der Regel nach Vertragsabschluss eine Versicherungsbestätigung. Aus dieser sollten folgende Angaben klar ersichtlich sein.

  • Name und Anschrift des Versicherten
  • Deckungssumme
  • Gültigkeitsdauer der Versicherung
  • Versicherungsumfang

 

Sollte keine Versicherungsbestätigung vorliegen, oder die Angaben nicht deutlich sein, dann wäre eine Kontaktaufnahme mit der Versicherung ratsam.

Mitführung der Versicherungsbestätigung

Das Mitführen des Versicherungsnachweises beim Betrieb des Multicopters ist nach der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO) §106 Pflicht. Wer der Mitführung nicht nachkommt bzw. diese missachtet, begeht nach LuftVZO § 108, Absatz 5e, eine Ordnungswidrigkeit!

Drohnen-Kasko-Versicherung

Diese Art der Versicherung ist keine Pflichtversicherung und dient lediglich zum Schutz der eigenen Drohne bei Schäden. Hier eine wirkliche Empfehlung auszusprechen ist nicht einfach. Grundsätzlich kann aber nahezu jeder Copter versichert werden. Bei einem Schadensfall bleibt man dann nicht auf den Kosten sitzen. Entsprechende Kasko-Policen gibt es z.B. bei versichertedrohne.de

Doch ab wann lohnt sich eine Vollkasko-Versicherung? Empfohlen wird meistens eine Versicherung für neue Copter ab / über 1.000 Euro. Es sollte auf den Versicherungsumfang geachtet werden, welche Leistungen dieser beinhaltet (was alles mitversichert ist). Beispiele wären:

  • Fluggerät
  • Versicherungsschutz bei Aufbewahrung in geeigneten Räumen.
  • Transportschäden, die sich während des Transports in einem KFZ ergeben.
  • Diebstahl
  • Absturz
  • Bedienungsfehler
  • Durch Dritte vorsätzlich verursachte Beschädigung.
  • etc.

 

 

 

 

 

 
 

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